Weil diese Trojaner wirklich überall auftauchen können, ohne das man es merkt. Auch mit Antivirusprogramm. Und weil man den Betrügern nicht trauen darf oder Angst haben darf damit zur Polizei zu gehen. Offenheit, Ehrlichkeit und das beiseitestoßen des Schamgefühls sind in dieser Angelegenheit essentiell. Die Anschuldiungen wegen Kinderpornografie und dem Besitz von dementsprechenden Videos kann bei manchen Menschen echte Angst- und Schulgefühle hervorrufen, doch bei U-Kash und ähnlichem sollte man wirklich die Polizei einschalten. Die Angst, alle geliebten Fotos und Videos und Musiktitel zu verlieren macht einen wachsamer. Und Wachsamkeit, Aufmerksamkeit und vorallem Aufklärung sind bei solchen Internetangriffen enorm wichtig. So here we go. Danke an die Bundespolizei für diesen Artikel - er belegt nicht nur meine Unschuld - sondern die von tausenden.
Erpresser missbraucht Polizei-Logos
13.04.2011
Die Bundespolizei (BPOL) und das Bundeskriminalamt (BKA) warnen vor einer aktuellen Erpressungsvariante durch Schadsoftware:Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internetuser vor einem aggressiven Computervirus. Die Schadsoftware lädt sich automatisch beim Surfen im Internet herunter und installiert sich dann selbstständig auf dem infizierten Computer. Nach der Installation öffnet sich ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text behauptet, dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll.
Aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung soll der Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine „Strafe“ in Höhe von 100 Euro mittels des digitalen Bezahldienstes „uKash“ entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht entrichtet werden, würde die Festplatte des Computers gelöscht werden.
Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben über den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse und dessen Provider.
Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur Bekräftigung der Drohung nutzen die Täter rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.
Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt:
Weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber einer solchen Meldung. In dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die Polizeien in Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge aufgefordert wird.
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten:
Internetuser, die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten, sollten den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu generieren. Ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich. Die Sicherheitsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam intensiv an einer Empfehlung, wie durch die Benutzer eine Bereinigung des infizierten Rechners erfolgen kann. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das BSI-Service-Center, dass unter 01805 274100 oder mail@bsi-fuer-buerger.de erreichbar ist.
Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht - Halten Sie deshalb den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.
Mehr Infos zum Thema: Auf den Seiten der Polizei
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